Friedburg - ein alter Markt
1363 erste Nennung Friedburgs im Friedburger Salbuch als "der Marckt zu ffridburgk"
Das Landesgericht zu Friedburg hatte die Oberhoheit.
In der peinlichen Gerichtsbarkeit - Halsgericht mit Stock und Galgen - war Mattighofen dem Landesgericht zu Friedburg unterstellt und musste die Verbrecher an Friedburg abliefern.
Die alten Richtstätten "Köpfstatt" und "Galgenholz" zeugen davon.
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